Notlandeplatz Flugplatz Interlaken
Notlandeplatz!
Dieser Landeplatz ist nur für Notfälle, falls ein sicherer Anflug zur Höhenmatte oder Lehn nicht möglich ist.
Für Gleitschirme / Hängegleiter gelten die offiziellen Landeplätze im Lehn in Unterseen sowie auf der Höhenmatte in Interlaken. Auf dem Flugplatzareal befindet sich ein definiertes Landefeld, welches ausschliesslich für Notlandungen zur Verfügung steht. Weitere Informationen unter www.shv-fsvl.ch.
Mit 4 weissen Punkten markierte Wiese 50 x 50 m zwischen Autobahn und Piste (westlicher Teil, bei Hangar 18). Siehe Marker oben auf Karte.
Kein Groundhandling!
Folgende Regeln/Gefahren sind zu beachten:
1. Flugverbotszone der REGA Wilderswil und Swiss Helicopter Gsteigwiler ab Schynige Platte / Flugplatz / kleiner Rugen.
3. Spezielle Veranstaltungen gemäss aktuellem Programm Flugplatz Interlaken (Veranstaltungen 2019 sind anscheindend noch nicht aufgeschaltet).